Mr. Sießschniss die Candybar für Groß und Klein
Inhaber: Kai Kloß-Salzmann, Hüttenbergstraße 6, 66538 Neunkirchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zum Umgang mit Mietgegenständen

1. Der Mieter übernimmt Mietsachen in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand, was er mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag bestätigt. Vorhandene Mängel oder Beschädigungen müssen bei Vertragsbeginn schriftlich festgehalten werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgeräte wieder in demselben Zustand zu dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben werden.

2. Die gemieteten Gegenstände sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzungen enstehen, haftet der Mieter im vollen Umfang.

3. Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle oder Personenschäden, welche bei der Benutzung der gemieteten Gegenstände entstehen. Bei Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die anlässlich des Gebrauches der gemieteten Gegenstände enstehen, haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet sich über den sachgemäßen und sicheren Umgang mit der Mietsache eigentverantwortlich zu informieren.

4. Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich als Paketpreise, je nach Größe und Personenzahl kann der Mietpreis gesenkt oder erhöht werden je nach Aufwand des Vermieters. Für die Reservierung kann eine Anzahlung verlangt werden.

5. Der Vermieter ist berechtigt, vor der Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution 150€ zu verlangen, die vertraglich zu vereinbaren und festzuhalten ist. Die Kaution ist dem Mieter, nach ordnungsgemäßer Rückgabe der gemieteten Gegenstände unverzüglich zurückzugeben.

6. Der gesamte Mietbetrag ist entweder am Verantstaltungstag bar oder per Vorkasse auf das Konto des Vermieters zu entrichten.

7. Eine Stornierung kann bis zu 28 Tage vor dem vereinbarten Liefer bzw Veranstaltungstermin kostenlos veranlasst werden. Bei der Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Mieter 50% des Mietpreises berechnet. Erfolgt keine Stornierung und die Mietsache wird nicht wie vereinbart in Anspruch genommen, wird der vollständige Mietpreis fällig.

8. Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert.

Neunkirchen, 20.11.2020